1. Anbieterin und Geltungsbereich
Vertragspartnerin ist:
HandWerkstatt Brodau
Inhaberin: Anni Brendel (Einzelunternehmerin)
Am Alten Sportplatz 30
04509 Delitzsch, Deutschland
E-Mail: info@handwerkstatt-brodau.de
Telefon: 0179 1095720
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kosmetischen Nagel- und Handbehandlungen sowie die von der HandWerkstatt ausgegebenen entgeltlichen Gutscheine gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, sofern sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang.
Das Behandlungsangebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren. Diese AGB regeln keine Schulungen, Kooperationen, Abonnements oder Verkäufe von Pflegeprodukten und anderen Waren.
2. Terminvereinbarung und Leistungsumfang
Termine können persönlich im Studio, telefonisch, über die angebotenen Nachrichtenkanäle oder über das verlinkte Buchungssystem vereinbart werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich Kundin oder Kunde und HandWerkstatt verbindlich über die Behandlung und den Termin einigen. Eine bloße Terminanfrage ist noch keine bestätigte Buchung.
Bei Onlinebuchungen richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem vor Abschluss der Buchung angezeigten Ablauf. Eine Nachricht, die lediglich den Eingang einer Anfrage bestätigt, stellt noch keine Annahme dar.
Vereinbarte Behandlungstermine werden persönlich reserviert. Maßgeblich sind die vereinbarte Leistung, der Termin und der vereinbarte Preis. Terminbestätigungen und Erinnerungen dienen zusätzlich der Information. Ihr Ausbleiben hebt einen bereits verbindlich vereinbarten Termin nicht auf.
Vor der Behandlung werden Wünsche und die kosmetisch vertretbaren Möglichkeiten besprochen. Änderungen der Leistung und zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden vor ihrer Durchführung mit der Kundin oder dem Kunden vereinbart. Aus einer Buchung einer Verlängerung ergibt sich kein Anspruch auf eine aus fachlichen Gründen ungeeignete Behandlung.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusatzkosten, etwa für besondere Länge, aufwendiges Design, Entfernung einer Fremdmodellage oder zusätzliche Korrekturen, fallen nur an, wenn sie vorab vereinbart wurden. Ein Preisrahmen oder ein von Aufwand und Nagelzustand abhängiger Preis wird vor Beginn der betreffenden Arbeiten erläutert und vereinbart.
Die Vergütung ist nach Abschluss der Behandlung fällig. Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten werden im Studio beziehungsweise vor der Buchung mitgeteilt. Anzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden auf die Vergütung angerechnet. Bei einem Terminausfall verfallen sie nicht automatisch; sie dürfen nur mit einem berechtigten Anspruch verrechnet werden. Ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.
4. Absagen, Terminverschiebungen und Nichterscheinen
4.1 Kostenfreie Absage:
Ein vereinbarter Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder im Einvernehmen mit der HandWerkstatt verschoben werden. Die Frist wird in tatsächlichen Stunden berechnet und gilt auch über Wochenenden und Feiertage hinweg.
4.2 Absagewege:
Absagen sind persönlich, telefonisch, per E-Mail, über den für die Terminvereinbarung angebotenen Nachrichtenkanal sowie über eine verfügbare Stornierungsfunktion des Buchungssystems möglich. Maßgeblich ist der rechtliche Zugang der Absage bei der HandWerkstatt; eine zusätzliche Bestätigung durch das Studio ist für die Wirksamkeit nicht erforderlich. Die gesetzlichen Zugangsregeln bleiben unberührt.
4.3 Kurzfristiger Ausfall:
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen kann die HandWerkstatt eine Vergütung für die ausgefallene Behandlung oder Schadensersatz nur verlangen, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Unterschreitung der Absagefrist allein begründet keine automatische Zahlungspflicht in Höhe des vollen Behandlungspreises.
4.4 Berechnung:
Ein geltend gemachter Ausfall wird im Einzelfall nachvollziehbar berechnet. Von der vereinbarten Vergütung werden insbesondere ersparte Aufwendungen, beispielsweise nicht verbrauchte Materialien und Einwegartikel, sowie gesetzlich anzurechnender anderweitiger Verdienst abgezogen. Hierzu zählen Einnahmen aus einer Ersatzbehandlung im freigewordenen Zeitraum. Auch gesetzlich anzurechnender, böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb wird berücksichtigt. Eine doppelte Berechnung derselben ausgefallenen Kapazität findet nicht statt. Soweit der Ausfall vollständig ausgeglichen ist, wird keine Ausfallvergütung erhoben.
4.5 Einwendungen:
Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Ausfall beziehungsweise Schaden entstanden ist. Die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastregeln werden nicht verändert. Wird Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung verlangt, entfällt dieser Anspruch, soweit die Kundin oder der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
4.6 Verschiebung:
Bei einer kurzfristig gewünschten Terminverschiebung wird ausdrücklich vereinbart, ob der bisherige Termin kostenfrei aufgehoben wird. Die Vereinbarung eines Ersatztermins allein führt weder zu einer pauschalen Ausfallgebühr noch automatisch zum Verzicht auf einen bestehenden gesetzlichen Anspruch für den ursprünglichen Termin.
4.7 Gesetzliche Rechte:
Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte sowie sonstige gesetzliche Einwendungen bleiben unberührt. Ein wirksam ausgeübtes gesetzliches Widerrufsrecht wird nicht durch die 24-Stunden-Regel eingeschränkt; seine Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.8 Abrechnung per Rechnung:
Bestehende Ausfallansprüche werden mit einer nachvollziehbaren Berechnung per Rechnung geltend gemacht. Hierfür verlangt die HandWerkstatt keine Kartenhinterlegung zur Buchung. Eine Rechnung begründet für sich allein keinen Anspruch; die Voraussetzungen nach Ziffern 4.3 bis 4.7 müssen erfüllt sein.
4.9 Buchungsplattformen:
Schließen die für die konkrete Plattformbuchung maßgeblichen Bedingungen eine Ausfallforderung aus, wird eine solche Forderung nicht aufgrund dieser AGB erhoben. Abweichende Regelungen im konkreten Buchungsabschluss sind zu berücksichtigen. Eine ausgeschlossene Ausfallgebühr wird auch nicht nachträglich per Rechnung verlangt.
5. Verspätungen und Absagen durch das Studio
Bei einer absehbaren Verspätung wird um eine möglichst frühzeitige Nachricht gebeten. Reicht die verbleibende Zeit für die vereinbarte Behandlung nicht aus, werden eine fachlich sinnvolle Anpassung einschließlich des Preises oder ein Ersatztermin besprochen. Eine fachlich oder hygienisch nicht vertretbare Verkürzung findet nicht statt.
Für einen durch die Verspätung verursachten Ausfall gilt Ziffer 4 entsprechend. Eine pauschale volle Berechnung unabhängig vom tatsächlichen Ausfall erfolgt nicht.
Muss die HandWerkstatt einen Termin absagen, informiert sie die Kundin oder den Kunden möglichst frühzeitig. Für die nicht erbrachte Behandlung wird keine Vergütung verlangt. Bereits geleistete Zahlungen dafür werden erstattet, sofern nicht eine andere Verwendung vereinbart wird. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Kosmetische Behandlung und Sicherheit
Die angebotenen Leistungen sind kosmetische Behandlungen. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder medizinische Behandlung.
Kundinnen und Kunden werden gebeten, vor Beginn bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, Verletzungen sowie behandlungsrelevante Veränderungen an Haut oder Nägeln mitzuteilen. Eine pauschale Offenlegung sämtlicher Gesundheitsdaten wird nicht verlangt.
Bestehen konkrete Anzeichen dafür, dass eine Behandlung gesundheitlich oder hygienisch nicht vertretbar ist, kann sie abgelehnt oder unterbrochen und gegebenenfalls eine ärztliche Abklärung empfohlen werden. Daraus folgt keine automatische Berechnung der vollständig gebuchten Behandlung. Etwaige Vergütungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach dem Gesetz und den wirksam vereinbarten Bedingungen.
Eine bestimmte individuelle Verträglichkeit oder Haltbarkeit wird ohne ausdrückliche gesonderte Zusage nicht garantiert. Dies schränkt Ansprüche wegen einer mangelhaften oder fehlerhaften Behandlung nicht ein.
7. Pflege, Beanstandungen und gesetzliche Rechte
Pflegehinweise und individuell besprochene Kontroll- oder Auffrischungsintervalle sollen dazu beitragen, das Behandlungsergebnis zu erhalten. Beanspruchung, Nagelwachstum, Nagelzustand und Eigenmanipulation können die Haltbarkeit beeinflussen.
Bei Beschwerden oder Beanstandungen wird um zeitnahe Kontaktaufnahme gebeten, damit Ursache und Abhilfe besprochen werden können. Diese Bitte begründet keine Ausschlussfrist. Gesetzliche Rechte verfallen insbesondere nicht allein deshalb, weil eine Beanstandung erst nach wenigen Tagen gemeldet wird.
Es gelten die gesetzlichen Mängel- und sonstigen Leistungsrechte. Eine gegebenenfalls geschuldete Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein genereller Ausschluss von Erstattungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen wird nicht vereinbart.
8. Haftung
Die HandWerkstatt haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Durch diese AGB wird keine pauschale Haftungsfreistellung, insbesondere nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, vereinbart.
9. Datenschutz und Fotos
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder in Werbung.
Eine Veröffentlichung von Fotos der Kundin oder des Kunden beziehungsweise ihrer oder seiner Hände oder Nägel zu Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür gesondert eingeholten Einwilligung. Die Einwilligung ist freiwillig; ihre Verweigerung ist kein Grund, eine ansonsten mögliche Behandlung abzulehnen.
10. Gesetzliches Widerrufsrecht
Soweit für einen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert informiert. Die freiwillige kostenfreie Absagemöglichkeit nach Ziffer 4 ersetzt keine gesetzliche Widerrufsbelehrung und schränkt ein bestehendes Widerrufsrecht nicht ein.
11. Künftige Buchungen und Änderungen
Diese AGB gelten für künftige Terminbuchungen nur, wenn sie jeweils wirksam einbezogen werden oder ihre Geltung in dieser Fassung für künftige Behandlungsverträge ausdrücklich im Voraus vereinbart wurde.
Eine Veröffentlichung geänderter AGB auf der Website ändert bereits geschlossene Verträge nicht automatisch. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu einer Änderung.
12. Gutscheine
12.1 Geltungsbereich und Kauf:
Diese Regelung gilt für entgeltlich erworbene Gutscheine, deren Ausstellerin die HandWerkstatt ist. Ein Gutscheinkauf kommt durch Einigung über Art und Wert beziehungsweise Leistung des Gutscheins zustande. Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig; die Einlösung setzt die vollständige Bezahlung voraus. Bei einem Kauf über ein Buchungssystem wird vor Abschluss kenntlich gemacht, wer den Gutschein ausstellt. Gutscheine anderer Aussteller oder plattformweite Guthaben werden durch diese Regelung nicht erfasst.
12.2 Einlösung:
Gutscheine können nach Terminvereinbarung für die jeweils erfassten Behandlungen der HandWerkstatt eingelöst werden. Sie begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin oder eine fachlich ungeeignete Behandlung. Die Altersgrenze für Behandlungen bleibt bestehen. Zur Einlösung ist der Gutschein oder sein überprüfbarer Gutscheincode vorzulegen.
12.3 Wert- und Leistungsgutscheine:
Ein Wertgutschein wird mit seinem Guthaben auf den bei Buchung vereinbarten Behandlungspreis angerechnet. Übersteigt der Preis das Guthaben, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Ein ausdrücklich für eine bestimmte Behandlung ausgestellter Leistungsgutschein berechtigt zur vereinbarten Leistung; eine spätere allgemeine Preiserhöhung führt für diese Leistung nicht zu einer Nachzahlung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.
12.4 Teileinlösung:
Wertgutscheine können in Teilbeträgen eingelöst werden. Das verbleibende Guthaben wird dokumentiert und steht für spätere Einlösungen zur Verfügung. Es verfällt nicht allein durch eine Teileinlösung. Bei Leistungsgutscheinen ist eine Teileinlösung möglich, soweit die zugesagte Leistung sinnvoll teilbar ist oder eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.
12.5 Übertragbarkeit:
Entgeltliche Gutscheine sind übertragbar. Ein aufgedruckter Name dient grundsätzlich der persönlichen Widmung und schließt die Übertragbarkeit nicht aus. Die allgemeinen Voraussetzungen für die jeweilige Behandlung gelten auch für die beschenkte Person.
12.6 Gültigkeit und Verjährung:
Es gilt die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Einlösungsanspruch entstanden ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein im Jahr 2026 erworbener und sofort einlösbarer Gutschein kann daher im Regelfall bis einschließlich 31. Dezember 2029 eingelöst werden. Gesetzliche Regelungen zur Hemmung und zum Neubeginn der Verjährung sowie günstigere individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt. Eine kürzere vertragliche Verfallsfrist wird für entgeltliche Gutscheine nicht vereinbart.
12.7 Auszahlung und gesetzliche Rechte:
Eine Auszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens allein auf Wunsch ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Erstattungsansprüche, insbesondere aus einem wirksamen Widerruf, Rücktritt oder wegen endgültiger Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung, bleiben unberührt. Ein Gutschein wird nicht allein deshalb erstattungslos, weil eine Behandlung aus Gründen, die die HandWerkstatt zu vertreten hat, dauerhaft nicht erbracht werden kann.
12.8 Absagen:
Für mit Gutscheinen gebuchte Termine gilt Ziffer 4, sofern diese für den Behandlungsvertrag wirksam vereinbart wurde. Bei Absage oder Nichterscheinen verfällt der Gutschein nicht automatisch. Eine Verrechnung mit einem Ausfallanspruch erfolgt nur bei Vorliegen der gesetzlichen Aufrechnungsvoraussetzungen oder aufgrund einer gesonderten wirksamen Vereinbarung. Insbesondere wird eine Forderung gegen eine andere Person nicht automatisch vom Guthaben abgezogen. Ein verbleibendes Guthaben bleibt erhalten.
12.9 Verlust:
Ein Verlust sollte möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Kann die Berechtigung und ein noch vorhandenes Guthaben nachvollzogen werden, wird eine Sperrung und Ersatzausstellung geprüft. Bereits eingelöste Beträge werden nicht ein zweites Mal gutgeschrieben. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12.10 Onlinekauf und Aktionsgutscheine:
Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht beim Gutscheinkauf wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Die bloße Übersendung eines Gutscheincodes per E-Mail bewirkt für sich genommen keinen Verzicht auf dieses Recht. Für kostenlos ausgegebene Rabatt- oder Aktionsgutscheine gelten die vor ihrer Inanspruchnahme mitgeteilten Aktionsbedingungen; sie werden nicht mit entgeltlich erworbenem Guthaben gleichgesetzt.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Die HandWerkstatt ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.